Volksgarten 2016

Als Teil der Hofburg gehörte der Volksgarten zum kaiserlichen Staatsbesitz und war 1823 – als erster Park Wiens – durch allerhöchsten Beschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden und wurde vom Hofärar (der Gebäude- und Latifundienverwaltung der österreichischen Krone) betraut.

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